— 192 — Vorstehende mit den (æiwei) ieiteren Ausfertigumgen wörtlich Ubercemnstemmienden) Abtheilungsliste auf doem NHathhause auf dem Gemeindeamte O wird hiermit unter der Bescheinigung festgestellt, daß sie 3 Tage lang zu )Fböffentlich ausgelegen hat und Finwendungen dagegen nicht erhoben worden sind. oder die gegen sie erhobenen Binivendungen durch Nachtragunmg der Nummoern Abänderung des Eintrags in Spalte bei Nummoer. Abroeisung der erhobenen Bbescherde(n) Erledigung gefunden haben. , den königliche sroishauptmannschaft. Kõönigliche Amtshauptmannschaft. Der Stadtrath. Der Buürgermeisteor. *) Im Lalle des S 0 Absatæ 3 Satæ 2 der dusführungs- Verordnung.