Bemersung: Selbstverstündlich nur Insotbe2t, als s#e Drteälter der be- treffenden Abtheilung sind. 1896. –— 197 — vom 28. März 1896 und der Ausführungs-Verordnung dazu vom 10. Ok- tober 1896 hin, von denen ein Abdruck im Wahllokale auslag. Hiernächst wurde das zur Aufnahme der Stimmzettel bestimmte Behältniß, welches, wie man sich überzeugte, leer war, von dem Wahlvorsteher unter Mit- wirkung des Urwählers Herrn gehörig verschlossen und aufgestellt. Zur Abstimmung erschienen vor den ... Wahl— vorsteher, welchem bei Leitung des Wahlgeschäftes soweit nöthig von den Beisitzern Beistand geleistet wurde, von Eröffnung des Wahllokales an nach und nach die in der Abtheilungsliste für die . Abtheilung unter den fortlaufenden Nummern aufgeführten Urwähler in eigener Person Von den erschienenen Urwählern, einschliesslich des. Ianlvorstehers, der heisitzer N. ůN. und des Proloscollfiihrers übergab ein Jeder seinen zusammengefalteten Stimmzettel dem Wahlvorsteher, beziehentlich dessen Stellvertreter, der ihn uneröffnet in das auf dem Tische stehende und verschlossene Behältniß einlegte. Um . . Uhr Nachmittags wurde die Stimmzettelabgabe für diejenigen, welche nicht bereits im Wahllokale gegenwärtig waren, geschlossen. Nach beendigter Abstimmung wurde nunmehr das Stimmzettelbehältniß, nachdem man sich davon * hatte, daß sein Verschluß noch unverletzt sei, von dem Wahlvorsteher unter Mit- wirkung des Herrn geöffnet, worauf die in dem Behältniß vorgefundenen Stimmzettel gezählt wurden. 29