Ji. „den Vor dem unterzeichneten Wahlvorsteher erscheint III. und erklärt, daß er die auf ihn gefallene Wahl eines Wahlmannes der II. Abtheilung im 3 der Stadt scädtischen. Wahlkreise löndlichen annehme. Vorgelesen, genehmigt, mitunterschrieben. 9 Nachrichtlich bemerkt von (Unlterschrift./ Wahlvorsteher. CUnterschrissodes t' d%%Me.n )⅜