wegen Nichtauslegung der Arzneitaxe in der Offizin, wegen. Bewilligung von Rabatt an Aerzte und Wundärzte 2c. (das. § 1 Abs. 2, §§ 2, 3) 2. — Verpflichtung der Apo- theker, sich bezüglich ihrer Forderungen für thierärztliche Arzneimittel, pharmazeutische Arbeiten und Gefäße ge- nau nach den Bestimmungen der neuen thierärztlichen Arzneitaxe zu richten (V. v. 15. Dez. 1896 § 1) 3. — Strafbestimmungen (das. § 1 Abs. 2, § 3) 3. Arbeiter, jugendliche. Bestimmungen über die Beschäftig- ung ders. in den Werkstätten der Kleider= und Wäsche- konfektion (Beil. (.) z. Bek. v. 18. Juni Pkt. 1 Abs. 3, Pkt. II, IV) 121, 122. Arbeiterinnen. Bestimmungen über die Beschäftigung ders. in den Werkstätten der Kleider= und Wäsche- konfektion (Beil. (.) z. Bek. v. 18. Juni Pkt. III, IV, V), 121, 122. Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter in den Werk- stätten der Kleider= und Wäschekonfektion. Zahl, Anfang und Ende ders., Pausen (Beil. C) z. Bek. v. 18. Juni Pkt. 1 Abs. 3, Pkt. II) 120. Arsenik und Strychnin. Bedingungen, unter denen der Gebrauch dess. zur Vertilgung von Ungeziefer und Raub- zeug gestattet ist (V. v. 25. Febr. unter A Pkt. 2) 22.— Verbot der Auslegung von Arsenik und arsenikhaltigen Mitteln außerhalb und innerhalb der Gebäude (das. Pkt. 2 a—c) 23. — Ausnahmen von diesem Verbote (das. Pkt. 3) 23. Arzneitaxe. Einführung einer neuen (V. v. 15. Dez. 1896) 2. — Auslegen ders. nebst Nachträgen in den Apotheken (das. § 1 Abs. 2) 2. — Strafen für Nicht- beachtung dieser Vorschrift sowie für Ueberschreitungen der Taxe (das. § 1 Abs. 2, § 2) 2. — Verbot der Rabattbewilligung seiten der Apotheker an Aerzte, Wund- ärzte 2c. (das. § 3) 2. — Aufhebung früherer Vor- schriften (das. § 4) 3. Neue Thierärztliche Arzneitaxe. Einführung einer solch. (V. v. 15. Dez. 1896) 3. — Auslegen ders. in den Apotheken (das. § 1 Abs. 2) 3. — Strafbestimmungen (das. § 1 Abs. 2, § 3) 3. — Be- nutzung bei Feststellung von Liquidationen der Thier- ärzte (das. § 2) 3. — Aufhebung früherer Vorschriften (das. 8 4) 4. Aufbewahrung der den Kirchen und Schulen sowie den mit diesen verbundenen Stiftungen und Kassen gehörigen Werthpapiere bei der Kultusministerialkasse (Bek. v. 21. Aug.) 131. Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Staatsdienst im Baufache (Vorschriften hierüber) S. 30. — Allg. Bestimmungen über die Prüfungen der Bau- beflissenen und den Gang ihrer Ausbildung (das. 8§ 1 bis 5) 30. — Besondere Bestimmungen hierüber (das. §§ 6—52) 31. — Anweisung (1) für die praktische Aus- bildung der Regierungsbauführer des Hoch= und In- genieurbaufaches S. 58. — Anweisung (II) für die praktische Ausbildung der Eleven und Regierungsbau- führer des Maschinenbaufaches S. 65. Praktische Ausbildung der Regierungsbauführer des Hoch= und Ingenieurbaufaches, (Anweisung 1l) 58.— Allg. Bestimmungen (das. §§ 1—4) 58.— Einzjähriger Vorbereitungsdienst zur Einführung in das praktische Bauwesen und den Baubetrieb (das. 88 5—8) 59. — Achtzehnmonatiger Dienst bei der Leitung von Bauaus- führungen (das. §§ 9, 10) 62. — Dreimonatiger Dienst bei einer Hochbau-, Straßenbau= oder Eisenbahn-Dienst- stelle (das. 88 11— 13) 63. Desgl. der Eleven und Regierungsbauführer des Maschinenbaufaches (Anweisung II) 65. — Allgemeine Bestimmungen (das. §S§ 1 — 4) 65. — Einjährige praktische Beschäftigung der Eleven (das. §§ 5—9) 66. — Praktische Ausbildung nach Ablegung der ersten Hauptprüfung (das. 8§ 10— 14) 68 flg. — Lokomotivfahrdienst (das. § 15) 70. — Formular zum Geschäftsverzeichniß (Anl. A) 72. Ausländer, im Königreiche Sachsen sich aufhaltende. An- wendung der Bestimmungen der Verordnung vom 27. Dezember 1878, die Annahme und Führung der von auswärtigen Universitäten an Königl. Sächf. Staats- angehörige verliehenen Würden betr., auf dies. (V. v. 14. Juli) 125. Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands. Bekannt- machung einiger Aenderungen der Normen (V. v. 18. Mai zu II) 81.— Inkrafttreten der neuen Bestimm- ungen (das. § 39) 82. Auszug aus den Bestimmungen der Verordnung vom 31. Mai 1897, die Ausdehnung der §8§8§ 135 bis 139 und des § 139b der Gewerbeordnung auf die Werk- stätten der Kleider= und Wäschekonfektion betr. (R.-G.= Bl. S. 459). Anl. C) z. Bek. v. 18. Juni S. 120. B. Wahnaulagen. Verbot des Betretens oder Beschädigens ders. (V. v. 18. Mai zu 1 8 54, zu III § 44) 80, 82. Vahnbeschädigungen und Betriebsstörungen. Abänder- ung der bezügl. Bestimmungen der Betriebsordnung vom 5. Juli 1892 (V. v. 18. Mai zu ! § 60) 81. (Das. zu III § 44) 82. Wahnhof Hohenstein-Ernstthal. Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung dess. (V. v. 3. Aug.) 127. Bahnhof Johanngeorgenstadt. Abtretung von Grundeigenthum zum Umbau dess. in einen Grenz- bahnhof (V. v. 20. Aug.) 133. Bahnhof Wüstenbrand. Enteignung von Grund- eigenthum für Erweiterung dess. (V. v. 23. Febr.) 21.