— 17 — &# Die zweite Hauptprüfung wird in der Regel während des ganzen Jahres, mit Ausnahme der Zeit vom 1. Juli bis zum 1. Oktober, abgehalten. Die zweite Hauptprüfung umfaßt: 1. die Bearbeitung einer größeren Aufnahme im Anschlusse an die Landestriangulation und das Landesnivellement, sowie einer kleineren praktischen Aufgabe aus dem Gebiete der sphärischen Astronomie oder Geodäsie (häusliche Probearbeiten vergl. 87); 2. die Bearbeitung von Aufgaben unter Aufsicht (Klausur) (8 10); 3. eine mündliche Prüfung (8 11). . Die häuslichen Probearbeiten, welche der Kandidat mit der selbstgeschriebenen eidesstattlichen Erklärung zu versehen hat, daß er sie ohne fremde Hülfe angefertigt habe, sind binnen einer Frist von neun Monaten, welche von dem Ober-Prüfungsamte aus erheblichen Gründen auf zwölf Monate verlängert werden kann, abzuliefern. Eine weitere Verlängerung dieser Frist bedarf der Genehmigung des Finanz- Ministeriums. Werden die Arbeiten für ungenügend erachtet oder wird die gewährte Ablieferungs- frist ohne triftige, von dem Ober-Prüfungsamte als ausreichend anerkannte Gründe ver- säumt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Dem Kandidaten können alsdann neue Aufgaben ertheilt werden, sofern er einen dahin gerichteten Antrag binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Benachrichtigung von dem ungenügenden Ausfall, bezieheutlich nach Ablauf der versäumten Ablieferungsfrist, stellt. Die Rückgabe einer häuslichen Arbeit, in welcher wesentliche Theile der Aufgabe unberücksichtigt geblieben sind, behufs Vervollständigung, ist ausgeschlossen. Für die zweiten Aufgaben gelten dieselben Be- stimmungen wie für die ersten. Muß danach die Prüfung zum zweiten Mal als nicht bestanden erachtet werden, so wird der Kandidat zur Prüfung nicht weiter zugelassen. Genügen die Arbeiten, so ist dies dem Kandidaten mitzutheilen; derselbe hat sodann binnen einer Frist von drei Monaten, welche von dem Ober-Prüfungsamte aus erheb- lichen Gründen bis zu sechs Monaten verlängert werden kann, zur weiteren Prüfung sich zu melden. 6 10. Die drei Tage dauernde Bearbeitung von Aufgaben unter Klaufur soll dem Kandidaten Gelegenheit geben, seine Fähigkeiten in der Lösung kleinerer Aufgaben aus verschiedenen Gebieten seiner Fachrichtung zu zeigen. In der Regel wird an jedem der drei Tage eine neue Aufgabe gestellt, es bleibt aber unbenommen, eine bereits allgemein gelöste Aufgabe am nächsten Tage in Einzel- heiten weiter bearbeiten zu lassen.