— 44 — 2. Ingenieurhochbauten. Die üblichen Grundrißanordnungen, der konstruktive Aufbau und die Ein- richtung einfacher Wohngebäude, sowie der in dem Gebiete des Eisenbahn= und Wasserbaues vorkommenden Hochbauten. 3. Wasserbau. Vorarbeiten. Wasserleitungen. Ent= und Bewässerungen. Gründungen. Uferbauten. Flußregulirungen. Stauwerke. Eindeichungen. Kanäle, Schleusen und sonstige Schiffahrtsanlagen. 4. Brückenbau. Vorarbeiten. Stein-, Holz= und Eisenbrücken mit Einschluß der einfachen beweglichen Brücken. 5. Straßen- und Eisenbahnbau. Vorarbeiten. Erdarbeiten. Stütz= und Futtermauern. Tunnel. Straßen= oberbau. Eisenbahnoberbau, Weichen, Kreuzungen, Drehscheiben, Schiebebühnen, Wegeübergänge. Allgemeine Anordnung der Bahnhöfe. 6. Maschinenbau, Signaltechnik und elektrische Einrichtungen. Allgemeine Anordnung der Motoren (einschließlich der Dampfkessel), der Baumaschinen, der Eisenbahnbetriebsmittel. Allgemeine Anordnung der Signale und Stellwerksanlagen, der elektrischen Signal= und Telegraphen-Einrichtungen. Anwendung elektrischer Beleuchtungs- und Kraftübertragungseinrichtungen im Ingenieurbauwesen. 7. Zaumaterialienkunde und Bautechnologie. Gewinnung, Herstellung, Bearbeitung und Verwendung aller wichtigen Bau- materialien und deren wesentliche Eigenschaften. C. Für das Maschinenbaufach. 1. Statik der Baukonstruktionen. Statisch bestimmte und unbestimmte ebene Stabsysteme und Bilechträger. Anwendung auf eiserne Balken-, Bogen= und Hängebrücken. Ermittelung der ungünstigsten Belastungsweise. Einflußlinien. Rechnerische, zeichnerische und gemischte Verfahren. Berechnung einfacher Dachkonstruktionen. Verbindungen bei Holz= und Eisenkonstruktionen. Ausbildung der Knotenpunkte.