und dem Finanzoberbuchhalter, Finanzrath Nagel und es tritt derselben für die Geschäfte der Landeskulturrentenbank der vortragende Rath im Ministerium des Innern, Geheime Regierungsrath von Schlieben als Mitglied hinzu. Die Bekanntmachung vom 27. Juni 1896 (G.= u. V.-Bl. S. 122) findet hierdurch ihre Erledigung. Dresden, am 1. April 1897. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Strobelt. Druck und Verlag der Königl. Hoftuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.