— 130 — Nr. 46. Bekanntmachung, die Vornahme einer Ergänzungswahl für die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 23. August 1897. Nachdem infolge Ablebens des bisherigen Inhabers eine der in § 63 unter Nr. 13 der Verfassungsurkunde in Verbindung mit Punkt IlI des Gesetzes, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde 2c. betreffend, vom 3. Dezember 1868, bezeichneten Stellen der ersten Kammer, und zwar im Meißner Kreise, zur Erledigung gekommen, so ist von den Betheiligten eine Neuwahl zu bewirken. Die Vornahme dieser Wahl wird unter Bezugnahme auf die an den stellvertretenden Vorsitzenden der Stände in dem erwähnten Kreise deshalb ergehende besondere Verfügung hiermit angeordnet. Dresden, am 23. August 1897. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Paulig. Druck der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C Meinhold & Söhne in Dresden.