— 147 — § 9. Bis zum 7. Dezember 1897 sind die Erhebungsformulare nebst den Gemeinde- bogen und zwar seitens der Stadträthe, denen die Formulare direkt vom Statistischen Büreau des Ministeriums des Innern zugehen, an dieses Büreau unmittelbar einzu- senden, seitens der übrigen Stadträthe und Gemeindevorstände aber an die betreffenden Amtshauptmannschaften abzugeben. Wo für einen Ort mehrere ausgefüllte Erhebungs- formulare vorliegen, sind dieselben vor ihrer Einsendung nach der über dem Namen der Gemeinde eingestellten laufenden Nummer zu ordnen. Die Amtshauptmannschaften haben, nachdem sie sich von der formell vorschrifts- mäßigen Ausfüllung und Unterzeichnung überzeugt haben, sämmtliche Listen ihres Be- zirks, ortsweise vereinigt, und die Ortspackete nach alphabetischer Ordnung zu größeren, gehörig festverpackten Ballen zusammengeschnürt, bis zum 14. Dezember 1897 an das Statistische Büreau des Ministeriums des Innern einzusenden. * 10. Etwaige bei der Bearbeitung der Ermittelungsergebnisse seitens des Statistischen Büreaus wahrgenommene Mängel werden durch das letztere den betreffen- den Stadträthen beziehentlich Gemeindevorständen direkt mitgetheilt werden und sind durch diese schleunigst abzustellen. Dresden, den 14. September 1897. Ministerium des Innern. Für den Minister: Dr. Vodel. Gersdorf. Nr. 59. Bekanntmachung, die Errichtung eines Gemeinde-Aichamtes in Waldheim betreffend; vom 25. Oktober 1897. □ OIm weiteren Anschlusse an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einrichtung für die verschiedenen Zweige der Aichgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 (G.= u. V.-Bl. S. 225) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Waldheim ein Gemeinde-Aichamt errichtet worden ist, das die Ordnungsnummern *. erhalten hat und den Betrieb am 1. künftigen Monats eröffnen wird. Seine Zuständig- keit erstreckt sich auf die Aichung von Längenmaaßen, Flüssigkeitsmaaßen, Hohlmaaßen, Gewichten und Waagen für den Handelsverkehr, jedoch mit Ausnahme der Präzisions-