— 148 — und Goldmünzgewichte, der Präzisionswaagen, der selbstthätigen Registrirwaagen, der festfundamentirten Brückenwaagen und der für mehr als 2000 kg Höchstbelastung be— stimmten Waagen. Dresden, am 25. Oktober 1897. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Edelmann. Nr. 60. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, Landeskulturrenten= und Altersrentenbank-Verwaltung betreffend; vom 1. November 1897. Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruht, daß an Stelle des in den Ruhestand getretenen Finanzoberbuchhalters, Finanzrath Nagel, der Finanzhaupt- kassirer, Kammerrath Petzold der Land-, Landeskultur= und Altersrentenbank-Verwaltung als Kommissar beigegeben wird. Die Verwaltung der genannten drei Banken besteht daher aus: dem Ministerialdirektor im Finanz-Ministerium, Geheimen Rath Dr. Diller, dem vortragenden Rathe im Finanz-Ministerium, Geheimen Finanzrath Haymann und dem Finanzhauptkassirer, Kammerrath Petzold und es tritt derselben für die Geschäfte der Landeskulturrentenbank der vortragende Rath im Ministerium des Innern, Geheime Regierungsrath von Schlieben als Mitglied hinzu. Die Bekanntmachung vom 1. April dieses Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 73) findet hierdurch ihre Erledigung. Dresden, am 1. November 1897. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Wunderlich.