— 166 — Nr. 67. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn Limbach —Wüstenbrand betreffend; vom 22. November 1897. Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn von Limbach nach Wüstenbrand am 1. Dezember 1897 dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Elterich in Dresden. Dresden, am 22. November 1897. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Wunderlich. Druck und Verlag der Königl. — - von &. C. Meinhold & Göhne, Dresden.