Reichenau, Dornhennersdorf, Friedreich, Gießmannsdorf, Lichtenberg, Markersdorf mit neuen Häusern, Mardorf, Mittelweigsdorf, Neugersdorf, Oberweigsdorf mit den Brüderhäusern, Oppelsdorf, Reibersdorf, Türchau, Wald überwiesen. 3. Der Bezirk der Kammer für Handelssachen zu Zittau umfaßt auch den Bezirk des Amtsgerichts Reichenau. 4. Die sonst beim Amtsgerichte Zittau bis zum 30. Juni 1898 anhängig gewordenen streitigen und nichtstreitigen Rechtssachen jeder Art, die, wenn das Amtsgericht Reichenau schon früher in Wirksamkeit getreten wäre, bei diesem anhängig zu machen gewesen wären, sind vom 1. Juli 1898 an beim Amtsgerichte Reichenau fortzustellen. Jedoch verbleibt dem Amtsgerichte Zittau die Vollstreckung derjenigen Freiheitsstrafen, die in den auf das Amtsgericht Reichenau übergehenden Strafsachen erkannt und bis zum 30. Juni 1898 angetreten worden sind. Dresden, am 11. März 1888. Minifterium der Juftiz. Schurig. Schüler.