— 26 — Berginspektion Dresden mit dem Sitze in Dresden: der Steinkohlenbergbau im Weißeritzgebiete und der Braunkohlenbergbau im Bautzener Regierungsbezirke; Berginspektion Freiberg ! mit dem Sitze in Freiberg: der Erzbergbau im nördlichen Theile der Freiberger Revier; Berginspektion Freiberg II mit dem Sitze in Freiberg: der Erzbergbau im südlichen Theile der Freiberger, in der Marienberger und in der Altenberger Revier; Berginspektion Leipzig mit dem Sitze in Leipzig: der Braunkohlenbergbau in den Regierungsbezirken Dresden, Leipzig und Zwickau; Berginspektion Oelsnitz i. E. mit dem Sitze in Oelsnitz i. E.: der Steinkohlenbergbau im Bezirke der Amtshauptmannschaften Chemnitz und Glauchau; Berginspektion Zwickau !! mit dem Sitze in Zwickau: der Steinkohlenbergbau in den Bezirken der Stadtgemeinde Zwickau und der Landgemeinden Marienthal, Schedewitz und Niederplanitz sowie der Erz- bergbau in der Johanngeorgenstädter und in der Scheibenberger Revier; Berginspektion Zwickau II mit dem Sitze in Zwickau: der Steinkohlenbergbau in den Bezirken der Landgemeinden Oberhohndorf, Reinsdorf und Bockwa sowie der Erzbergbau in der Schneeberg-Vogtsberger Revier. Den Berginspektionen werden zur Beihülfe und Stellvertretung je ein oder mehrere Assistenten nach Bedarf beigegeben. Die Bestimmung darüber, welcher Berginspektion Bergwerke, die außerhalb der im Vorstehenden genannten Reviere und Bezirke liegen, zu unterstellen sind, bleibt dem Bergamte überlassen. Dasselbe hat auch Zweifel über die Zuständigkeit der Berg- inspektoren zu entscheiden und kann in geeigneten Fällen Abweichungen von Vorstehendem anordnen, insbesondere einzelnen Berginspektionsbeamten bestimmte Geschäfte außerhalb ihres Aufsichtsbezirkes übertragen. Dresden, am 1. April 1898. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Wunderlich.