— 48 — Nr. 37. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, Landeskulturrenten— und Altersrentenbank-Verwaltung betreffend; vom 4. Mai 1898. Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruht, daß an Stelle des zum Kreis— hauptmann in Bautzen ernannten Geheimen Regierungsraths von Schlieben vom 1. laufenden Monats ab der Oberregierungsrath im Ministerium des Innern Dr. Schelcher der Landeskulturrentenbank-Verwaltung als Kommissar beigegeben wird. Die Verwaltung der genannten drei Banken besteht daher aus dem Ministerialdirektor im Finanz-Ministerium, Geheimen Rath Dr. Diller, dem vortragenden Rathe im Finanz-Ministerium, Geheimen Finanzrath Haymann und dem Finanzhauptkassirer, Hofrath Petzold und es tritt derselben für die Geschäfte der Landeskulturrentenbank der Oberregierungsrath im Ministerium des Innern, Dr. Schelcher als Mitglied hinzu. Die Bekanntmachung vom 1. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 148) findet hierdurch ihre Erledigung. Dresden, den 4. Mai 1898. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Wunderlich. Nr. 38. Verordnung wegen Veröffentlichung einer von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden unter dem 6. Mai 1898 erlassenen Bekanntmachung; vom 7. Mai 1898. Die nachstehende Bekanntmachung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- schulden vom 6. laufenden Monats, die Kündigung der als Staatsschuld übernommenen