— 56 — Nr. 43. Bekanntmachung, einige Abänderungen der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betreffend; vom 13. Mai 1898. Seine Majestät der König haben zu den nachstehenden Modifikationen der Hofrang- ordnung die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruht. Hiernach sind: a) in Klasse III Abstufung 4 „die Geheimen Bauräthe"“ und „die Geheimen Berg- räthe“, b) in der Bemerkung NB. zu dieser Abstufung die „Geheimen Bauräthe“, ) in Klasse III Abstufung 9 „die Oberbauräthe“ und „die Oberforstmeister, denen für ihre Person der Rang in Klasse III verliehen ist"“ sowie 6) in Klasse IV Abstufung 1 „die Finanz= und Bauräthe"“ neu eingereiht, dagegen e) in Klasse IV Abstufung 1 „die Oberbauräthe, welche dem Finanzministerium bei- gegeben sind"“ und I) in Klasse IV Abstufung 4 „die Titular-Oberbauräthe" in Wegfall gebracht worden. Dresden, den 13. Mai 1898. Finanz-Ministerium. uWatzdorf. v. Wabdorf Wunderlich. Nr. 44. Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1897 und 1898; vom 20. Mai 1898. Waon, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 20c. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem Schlusse des von Uns nach § 115 der Verfassungsurkunde zusammen- berufenen siebenund zwanzigsten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage