— 68 — I. Datum aà) der letzten Anerkennung als Kriegsinvalide oder als Friedensinvalide, b) der Gnadenbewilligung auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 22. Juli 1884. II. Behäörde, Vor- durch welche die Anerkennung unter la er- Der Tod or— folgt ist. . Modalitaät ist erfolgt am . J soi und o odalita en, Cbarze Truppentheil unter denen die Invaliditätserklärung der Zuname. betreffenden Militärperson erfolgt ist (z. B. dauernd ganz invalide, dauernd gänzlich erwerbsunfähig und doppelt verstümmelt). " IV. War als Invalide nicht anerkannt. Des Verstorbenen Verheirathet am 1. 3. I 3. (. 5 6.