— 71 — das Landbauamt Dresden I in Dresden die Gebäude der Sammlungen für Kunst und Wissenschaft und die den Ministerien der Justiz und des Innern unterstellten Gebäude und außerdem den Bezirk der Amtshauptmannschaft Pirna; das Landbauamt Dresden II die zum Geschäftsbereich des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts und des Finanz-Ministeriums gehörigen Gebäude und außerdem die Bezirke der Amtshaupt- mannschaften Dresden-Altstadt und Neustadt, Dippoldiswalde und Freiberg; eine Verschieb- ung der Vertheilung der in Dresden gelegenen Gebäude zwischen den beiden Dresdner Landbauämtern wird für den Fall des Bedarfs dem Finanz-Ministerium vorbehalten; das Landbauamt Leipzig die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amtshauptmannschaften Leipzig, Borna und Grimma; das Landbauamt Plauen i. V. die Bezirke der Amtshauptmannschaften Plauen, Oelsnitz und Auerbach; das Landbauamt Zwickau die Bezirke der Amtshauptmannschaften Zwickau, Glauchau und Schwarzenberg; das Landbauamt Chemnitz die Bezirke der Amtshauptmannschaften Chemnitz, Rochlitz, Flöha, Annaberg und Marienberg; das Landbauamt Meißen die Bezirke der Amtshauptmannschaften Meißen, Oschatz, Großenhain und Döbeln; das Landbauamt Bautzen die Bezirke der Amtshauptmannschaften Bautzen, Löbau, Zittau und Kamenz. Dresden, am 22. Mai 1898. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Wunderlich.