— 146 — Tarifposition 34, Unterabtheilung A erhält folgende Fassung: „A. Kauf- (Anmerkung a), Tausch- (Anmerkung b), Bau—, Lieferungs-, Leibrenten-, Mieth= und Pachtverträge (Anmerkung c), Schuldverschreibungen (Anmerkung d), Vergleiche (Anmerkung e), Abtretungen, Auflassungen (An- merkung t) 10 Prozent der Vertragssumme oder, wenn eine solche nicht im Vertrage enthalten ist, des Geldwerthes des Vertragsgegenstandes.“ Tarifposition 34, Unterabtheilung A, Anmerkungen. Der Absatz 3 der Anmerkung unter a, Kaufverträge, fällt weg. Anmerkung d, Ehestiftungen, erhält folgende Fassung: „d) Schuldverschreibungen. Als Schuldverschreibungen im Sinne des Tarifs sind nur solche Urkunden anzusehen, welche die Verpflichtung zur Leistung einer Geldschuld betreffen. Bei der Stempelberechnung bleiben Nebenleistungen außer Ansatz.“ Hinter Anmerkung e, Vergleiche, wird folgende neue Anmerkung angefügt: „n1) Auflassungen. Als Auflassung im Sinne dieses Gesetzes gilt auch die zur Begründung oder Uebertragung eines den Grundstücken gleichgestellten Rechts erforderliche Einigung der Betheiligten.“ Tarifposition 3 4, Unterabtheilung B. Hinter dem Worte „Sicherheitsleistungen“ werden die Worte: „soweit sie nicht unter C fallen,“ eingeschaltet. Tarifposition 3 4, Unterabtheilung C erhält folgende Fassung: „C. Bestellung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld /20 Prozent des Forderungs= oder Kapitalsbetrags oder der Ablösungssumme ohne Rücksicht auf Nebenleistungen. Der Steuersatz ermäßigt sich auf ½/0 Prozent