— 262 — Nr. 101. Bekanntmachung, einige Abänderungen der Hofrangordnung betreffend; vom 29. November 1898. — S— Majestät der König haben zu den nachstehenden Modifikationen der Hofrang- ordnung die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruht. Hiernach sind: a) in Klasse 3 Gruppe 4 anstatt „der Generalarzt erster Klasse mit Oberstenrang“, „die Generalärzte“ eingereiht, b) in Klasse 3 Gruppe 9 „der Generalarzt zweiter Klasse mit Oberstlieutenantsrang“ in Wegfall gestellt, dagegen 0) in Klasse 3 Gruppe 9 „die Generaloberärzte"“ neu eingereiht, d) in Klasse 5 Gruppe 1 anstatt „der Assistenzärzte erster Klasse mit Premier= lieutenantsrang“, „die Oberärzte der Armee“, sowie e) in Klasse 5 Gruppe 9 anstatt „der Assistenzärzte mit Sekondlieutenantsrang“, „die Assistenzärzte der Armee“ eingestellt worden. Dresden, den 29. November 1898. Kriegs-Ministerium. v. d. Planitz. Arnold. Druck und Verlag der Königl. Kofbuchdinc#ei von C. E. Meindold & Söhne, Dresden.