— 264 — Dabei, daß diese Funktionen für den Staatseisenbahn-Neubau von den Sektions— büreaus — welche vom 1. Januar 1899 die Bezeichnung „Eisenbahn-Baubüreau“ erhalten — wahrgenommen werden, hat es auch ferner zu bewenden. Dresden, am 25. November 1898. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. 1 Wunderlich. Nr. 103. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn Beucha bei Brandis-Seelingstädt betreffend; vom 8. Dezember 1898. Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn Beucha bei Brandis-Seelingstädt am 10. Dezember 1898 dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Elterich in Dresden. Dresden, am 8. Dezember 1898. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Wunderlich.