— 268 — verordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374), sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind. 3. Von der Anlage wird die Flur Ruppertsgrün betroffen. Dresden, den 13. Dezember 1898. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Effler. Nr. 109. Bekanntmachung, einige Abänderungen der Hofrangordnung betreffend; vom 14. Dezember 1898. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs sind a) in Klasse IV Gruppe 1 der Hofrangordnung „die Eisenbahndirektoren“ und b) in Klasse IV Gruppe 18 „die Telegrapheninspektoren bei der Staatseisenbahn= verwaltung“ neu eingereiht worden, dagegen kommen c) in Klasse IV Gruppe 13 „der Bauoberingenieur, die Betriebsdirektoren, der Be- triebsoberingenieur, der Betriebstelegraphendirektor und die Maschinendirektoren bei der Staatseisenbahnverwaltung“ und d) in Klasse IV Gruppe 18 „der Transportinspektor bei der Staatseisenbahnver- waltung"“ in Wegfall. Dresden, am 14. Dezember 1898. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Wunderlich.