— II — Inhaltsverzeichniß des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. I. Inchronologischer Ordnung. Tag 4 der Inhalt. Stück. Nr. Seite. Ausstellung. Ausgabe. 1898. 1899. 20. Dez. 31. Jan. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erwriterung der Leipzig-Hofer Staatseisenbahnlinie zwischen Leipzig und Gaschwitz betr. 1 1 1 21. Dez. 31. Jan. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Haltepunktes 1899. Oberrothenbach betr. 1 2 2 7. Jan. 31. Jan. Bekanntmachung des Kriegs- Ministeriums, die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1899 zu gewährenden Vergütung berr. 1 3 3 24. Jan. 4. März Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, eine weitere Anleihe der Stadt Leisnig betr. .. 2 5 5 25. Jan. 31. Jan. Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Eröffn ung des Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn von Wilsdruff nach Nossen betr. 1 4 3 2. Febr. 4. März Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen, den zwischen Sachsen und Oesterreich- Ungarn wegen mehrerer Eisenbahnanschlüsse an der sächsisch-österreichischen Grenze unter dem 27. November 1898 abgeschlossenen Staatsvertrag betr. . 2 6 6 fg 9. Febr. 4. März Verordnung sämmtlicher Ministerien, die Einziehung nicht mehr « ÄFEZ umlaufsfähiger Zehn- und Fünfpfennigstücke betr. 2 7 17 10. Febr. 4. März Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Akademie der 1 bildenden Künste zu Dresden betr. 7?2 8 17 13. Febr. 4. März Verordnung des Landeskonfistoriums, die über Erl edigung geist- 6 licher Stellen zu erstattenden Anzeigen betr. 2 9 18 16. Febr. 1. März Bekanntmachung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen 6 Kit » Unterrichts, das zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Fürstenthume Reuß älterer Linie wegen Auspfarrung der i Fürstlich Reußischen Gemeinde Schönbrunn aus der evan- gelisch-lutherischen Parochie Ebersgrün im Königreiche Sachsen abgeschlossene Abkommen betr. 2 10 20 fg. Anl.)