— 86 — □ Prüfungsoroènung für Beamte der Staatseisenbahnverwaltung. 1. (1.) Im Bereiche der Staatseisenbahnverwaltung wird die Ablegung von Prüfungen für das nachstehend bezeichnete Personal gefordert: Wächter, Bahnwärter, Packer, Weichenwärter II. Klasse, Portiers im Stations= und Werkstättendienste, Bahnsteigschaffner, Schaffner, Weichenwärter I. Klasse, Schirrmeister, . Bodenmeister, . Oberschaffner, .Stationsassistenten und Stationsverwalter II. Klasse, .Stationsassistenten und Stationsverwalter J. Klasse, . Bahnverwalter; .Materialausgeber, .Werkführer; . Werkmeister, .Oberwerkmeister; . Maschinenwärter II. Klasse, Bauaufseher, Bahnmeister und Gasmeister; Wagenrevisoren, Lokomotivführer, Heizhausvorstände; Telegraphenwärter;