— 121 — Nr. 34. Bekanntmachung, das Verzeichniß der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend; vom 17. Mai 1899. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird hiermit ein zweiter Nachtrag zu dem durch Verordnung vom 8. Oktober 1895 (G.- u. V.xç Bl. S. 109flg.) veröffentlichten Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staats— dienste vorbehaltenen Stellen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Dresden, den 17. Mai 1899. Die sämmtlichen Minifterien und die Generaldirektion der Königlichen Sammlungen. Schurig. v. Metzsch. v. d. Planitz. v. Seydewitz. v. Watzdorfs. Meister. Zweiter Nachtlrag zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen. 2. 2. ꝛc. Angabe Bezeichnung « « l Bezeichnung bei den ür Mitts. N 73 ' »anwärermau- . der schließlich bestimmten ungen zu richten sind, Bemerkungen. S - wenn es nicht die tellen giiem Dbed farstep. bes vorbehalten sind welcher die Anstellung r gewünscht wird. 20. 20. 20. III. Ministerium des Innern. Zwischen Ziffer 7 und 8 des Verzeichnisses — G.= u. V.-Bl. 1895, S. 113 — ist einzuschalten: Baugewerkenschule mit Liefbauschule in 1r 1 Bittau. » ! l Expedient. · abwechselnd. Ministerium des I Innern.