— 127 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 7. Stuͤck vom Jahre 1899. ...——M–—— —„ r — — —— Inhalt: Nr. 36. Bekanntmachung, die Ordnung der Prüfung für das höhere Schulamt betr. S. 127. Nr. 36. Bekanntmachung, die Ordnung der Prüfung für das höhere Schulamt betreffend: vom 19. Juli 1899. Des Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat an Stelle der Prüfungs- ordnung vom 31. Auguft 1887 die nachstehende Ordnung der Prüfung für das höhere Schulamt erlassen. Unter Bezugnahme auf §§ 41 und 42 derselben wird dies hierdurch bekannt gemacht. Im übrigen bewendet es 1. wegen der Prüfung von Kandidaten des höheren Lehramts der technischen und der mathematisch-phyfikalischen Richtung an der Königlichen Technischen Hochschule zu Dresden bei der Verordnung vom 14. November 1879 und der mit derselben erlassenen Prüfungsordnung (G.= u. V.-Bl. S. 406 flg.) und 2. wegen der pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig bei der Bekannt- machung vom 26. Januar 1888 und der mit derselben veröffentlichten Prüfungs- ordnung (G.= u. V.-Bl. S. flg.) vorbehältlich anderweiter Regelung dieser Prüfungen durch besondere Anordnung. Dresden, den 19. Juli 1899. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. v. Seydewitz. Auerbach. Ausgegeben zu Dresden den 28. Juli 1899. 19