— 174 — Nr. 10%7. Berlin am 26. September — - 1901. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt, die Hebamme?!), Frau Emilie IIabermann, wohnhaft in Berlin, Annenstrasse 11. Neligien)“) und zeigte an, daß von der m ) Megenbch,t geborenen Selneider, erangelscher RKeigion, IIse des am 37. Juli 1901 verstorbenen, æuletet in Berlin wolhnhaft geivesenen Schlcichtermeisters Luduig Adugust Hergenbach, evangelischer Religion, wohnhaft in Berlin, Stralauerstrasse 79, zu Berlin in der Wolnungq der Hergenbach am — fünf und æuwanæigs ten September des Jahres tausend neunhundert eins Vormittags um tftin ein halb Uhr ein Mädchen K stott »funf ein halb« muss es Aeissen: zei en haio geboren worden sei und daß das Kind ee Vornamen mWn n’e Marie Liise Emilie Habermaonn. Der Standesbeamte In Vertretung. der Mrgenbach zugegen gewesen sei]. (Vorstehend I Druchkivort ge- « —— erhalten habe. Die Frau Habermann erhlärte, dass sie bei der Niederkunft strichen.) Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. — r — .. ... . ... . .. *. c. — - i 2 · « - )Q5IstmallenJallenStandoder-GewerbedeZAnzelgeudenanzugeben;dteAngabederRelcgwutsthtermchtersorderltch,dadieAnzeigevou einer anderen Person als dem ehelichen Vater oder der Mutter erstattet wird. * : -- · - -— - ) Es ist stets Stand oder Gewerbe der Eltern des Kindes anzugeben, ebenso ihre sämmtlichen Vornamen, soweit sie bekannt sind. *AIAn den Nällen des §. 18 Nr. 2 bis 4 des Gesetzes ist zu bemerken, daß der Anzeigende bei der Niederkunft zugegen gewesen ist.