— 197 — DI. Gültig nur zum Iwecke der Trauung. (K. 82 des Gesetzes vom 6. Februar 1875.) Bescheinigung der Eheschließung. Zwis chen dem Schlossermeister Otto Heinrich Itichter, wohnhaft in Berlin, und der Anna Cotharina Reinhardt, wohnhaft in Steglite, Kreis Teltoio, ist vor dem unterzeichneten Standesbeamten heute die Ehe geschlossen worden. Bout am 6. 20%/ u#%4% 190 . Der Standesbeamte. X. (Siegel.) "n