— 495 — Anlage 2 (zu § 11). (Behörde.) Anwärter für die Anstellung im (Büreaudienste des Magistrats der Stadt Potsdam). Anmerkungen. 1. Für jeden Dienstzweig ist eine besondere Liste zu führen. 2. Die Listen sind in folgende Abschnitte einzutheilen: I. Abschnitt. Unteroffiziere, welche mindestens acht Jahre in dem Heere oder in der Marine aktiv gedient haben. II. Abschnitt. Unteroffiziere, welche weniger als acht Jahre in dem Heere oder in der Marine aktiv gedient haben, sowie die Gemeinen. 3. Es bleibt den Behörden unbenommen, noch weitere Eintragungen in den Listen vorzunehmen, wenn dies für nothwendig gehalten wird.