— 644 — Formular II. (Grünes Papier.) Impfschein. (Wiederimpfung.) Impfbezirk Impfliste Nr. geboren den 1 „ wurde am 1 zum Male ohne Erfolg wiedergeimpft. Die Impfung muß im nächsten Jahre wiederholt werden. „den 1 Bemerkung: Das gegenwärtige Formular II. kommt für alle diejenigen Fälle, in welchen die Impfung wegen Erfolglosigkeit wiederholt werden muß, bei der späteren Impfung (Wieder- impfung, § 1 Ziffer 2 des Impfgesetzes) in Anwendung. Je nachdem die Impfung zum ersten oder zweiten Male vorgenommen war, ist zwischen den Worten „zum .. Male“ das Wort „ersten“ oder „zweiten“ einzuschalten. (Rückseite.) In jedem Impfbezirk wird jährlich an Orten und zu Zeiten, welche vorher bekannt gemacht werden, unentgeltlich geimpft. Die erste Impfung der Kinder muß vor Ablauf des auf das Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, die spätere Impfung (Wiederimpfung) bei Zöglingen einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags= oder Abendschulen, innerhalb des- jenigen Kalenderjahres erfolgen, in welchem die Kinder das zwölfte Lebensjahr zurücklegen. Ist dir Impfung nach dem Urtheile des Arztes erfolglos geblieben, so muß sie spätestens im nächsten Jahre wiederholt werden. Jeder Impfling muß frühestens am 6. und spätestens am 8. Tage nach der Impfung dem Arzte zur Besichtigung vorgestellt werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, haben Geldstrafe oder Haft verwirkt.