— 49 — Gesetz- und Verordnungoblatt für das Königreich Sachsen. 4. Stück vom Jahre 1900. Inhalt: Nr. 23. Verordnung, die Ertheilung der Enteignungsbefugniß zur Herstellung einer Wasserleiturg für den Rangirbahnhof in Hilbersdorf bei Chemnitz betr. S. 49. — Nr. 24. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofes Plagwitz-Lindenau betr. S. 50. — Nr. 25. Bekannt- machung, den Erlaß einer neuen Pferde-Aushebungs-Vorschrift betr. S. 51. — Nr. 26. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Volksschulen r2c. betr., sowie des Abänderungsgesetzes hierzu. S. 90. — Nr. 27. Bekanntmachung, Aenderung der Landwehrbezirkseintheilung für das Königreich Sachsen und der Einführungsverordnung zur Deutschen Wehrordnung betr. S. 97. — Nr. 28. Bekanntmachung, die Einführung der Pferde-Aushebungs-Vorschrist vom 18. März 1900 betr. S. 98. — Nr. 29. Verordnung, die öffentliche Ankündigung von Geheimmitteln betr. S. 98. Nr. 23. Verorduung, die Ertheilung der Enteignungsbefugniß zur Herstellung einer Wasserleitung für den Rangirbahnhof in Hilbersdorf bei Chemnitz betreffend; vom 12. März 1900. In Interesse einer geordneten Betriebsführung auf dem neuen Rangirbahnhofe in Hilbersdorf bei Chemnitz macht sich die Herstellung einer Wasserleitung von den Quellen- gebieten in Flur Euba nach dem Lokomotivschuppen des bezeichneten Rangirbahnhofes erforderlich. Da die zu dieser Anlage in Anspruch zu nehmenden Landflächen im Wege freier Verhandlung nicht allenthalben zu erlangen sind, so wird mit Allerhöchster Ge- nehmigung hierdurch verordnet, daß auf die bezeichnete Anlage alles dasjenige Anwendung zu finden hat, was in der Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Er- weiterung des Bahnhofs Chemnitz durch Herstellung eines Rangirbahnhofs bei Hilbersdorf und einer Haltestelle am Küchwalde bei Chemnitz betreffend, vom 15. August 1896 (G.= u. V.-Bl. S. 131) bestimmt worden ist. Ausgegeben zu Dresden den 9. April 1900. 71