Anlage E (u § 19). Mationale der amtshauptmannschaftlichen Z den -——-—.............. aus dem Stadt- Bezirke. Vormusterungsbezirkk . . ... ausgehobenen Mobilmachungs- pferde 1. In den für die Transportführer bestimmten Nationalen (8 25) ist die Bezeichnung des Truppentheils, für welchen die Pferde bestimmt sind, der Ueberschrift beizufügen. 2. Die Nationale sind am Schlusse von den Aushebungskommissaren und Taxatoren durch Namensunterschrift und Datum zu vollziehen.