Anlage F (zu § 16). Eidbesformular für die Taxatoren der behufs einer Mobilmachung der Armee vom Lande auszuhebenden Pferde. Ich (Vor= und Familienname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß, nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden Pferde bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüglichen Vorschriften unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung stattgehabten Friedens- preise und ohne Rücksicht auf die in Folge der Mobilmachung eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder zum Vortheil noch zum Schaden der Pferdebesitzer oder der Reichskasse, abschätzen werde. So wahr mir Gott helfe!