Anlage H. Gu § 24). Verzeichniß der fitr Mobilmachungszwecke angekauften Fahrzeuge und Geschirre *( amtshauptmannschaftlichen nebst Zubehör aus dem — Bezirke... .. . ... Aushebungsbezirk .. ... . . ... Bemerkung: Die Verzeichnisse sind am Schluß von den Aushebungskommissaren und Taxatoren durch Namensunterschrift und Datum zu vollziehen. 11“