— 239 — Hatte der Sachverständige vor der Begutachtung und zur Vorbereitung derselben besondere Erörterungen, umfängliche Aktenstudien 2c. vorzunehmen, so kann hierfür noch eine der Mühewaltung entsprechende Gebühr angesetzt werden. Außerdem sind für Fortkommen und Tagegelder die unter A 2 bestimmten Ansätze passirlich. 54. Für die erforderte Anwesenheit bei gerichtlichen oder sonstigen Befragungen, Vernehmungen und Verhandlungen, einschließlich des mündlichen Gutachtens 3 bis 30.4. Erstreckt sich eine Verhandlung über mehrere Tage, so ist ein der Zahl der Tage entsprechend erhöhter Ansatz zulässig. ßD. Verrichtungen von Hebammen. 55. Für die Untersuchung von Frauenspersonen oder Neugeborenen, einschließlich der mündlichen Befundanzeige 2 bis 6.. Für die schriftliche Anzeige des Befundes 1 bis 3.. 56. Für die mündliche oder schriftliche Anzeige bei Behörden über Zustände von Frauen und Kindern und über den Verlauf von Entbindungen 1 bis 2.7. 57. Bei Verrichtungen, welche über 2 km vom Wohnorte der Hebamme entfernt vorgenommen werden, können außer der Berechnung des Verlags für das Fortkommen noch angesetzt werden a) als Versäumnißvergütung für einen halben Tag der Abwesenheit vom Wohnorte 3 A, einen ganzen Tag der Abwesenheit 6 A. b) Tagegelder für Zehrung für einen Tag ohne Nachtquartier 2 ½ AMA, für einen solchen mit Nachtquartier 5 A.