— 269 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 8. Stück vom Jahre 1900. . H□PÜxW[□....— Inhalt: Nr. 48. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes, das Befugniß zur Aufnahme von Pro- tokollen 2c. betr. S. 259. — Nr. 49. Bekanntmachung, die Genossenschaft für Berichtigung des Mandau- flusses in den Fluren Pethau, Zittau und Olbersdorf betr. S. 260. — Nr. 50. Bekanntmachung, eine weitere Abänderung der Beilage A zu dem zwischen Sachsen und Reuß ä. L. wegen Regelung der gemischten Parochial= und Schulverhältnisse abgeschlossenen Rezesse betr. S. 260. — Nr. 51. Bekanntmachung, die veränderte Bezeichnung der Hauptsteuerämter und Benennung ihrer Vorstände betr. S. 262. — Nr. 52. Gesetz, die Aufnahme einer dreiprozentigen Rentenanleihe betr. S. 263. — Nr. 53. Bekanntmachung, Ergänzung und Abänderung der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betr. S. 265. Nr. 48. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwaltungsbehörden betreffend; vom 14. Mai 1900. Mu Allerhöchster Genehmigung wird in weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwaltungsbehörden betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 1319), hierdurch be- stimmt, daß die Polizeioffiziere bei der Polizeidirektion Dresden zu denjenigen Beamten gehören, mit deren Stellen das erwähnte Befugniß ein und für alle Mal verbunden ist. Dresden, am 14. Mai 1900. Ministerium des Innern. Für den Minister: Dr. Vodel. Reinwarth. Ausgegeben zu Dresden den 16. Juni 1900. 36