— 362 — bis 100 einschließlich um von mehr als 100 + um. . Die Gebühr umfaßt den Eintrag des Protestes in das Protest. register. 93. Beim Schiffsregister a) Anlegung eines Registerblatts. .. b) Eintragung einer Verpfändung oder eine sonstige Eintragung, die sich auf ein durch Rechtsgeschäft bestelltes Pfandrecht bezieht, die Hälfte der Gebühr, die bei einer Hypothek anzusetzen wäre, jedoch nicht weniger als 1.4; ) jede sonstige Eintragung . d) Ertheilung eines Schiffsbriefs . e)VermerkaufdemSchtffsbrIefoderauf der Schuldurkunde Anmerkung. Die Anmerkungen zu Nr. 46, 47 und 48, die An- merkung zu Nr. 49 unter 1 und 2 sowie die Anmerkung 1 zu Nr. 31—50 sind entsprechend anzuwenden. 94. Eine Eintragung in das Güterrechtsregister Anmerkung. Das auf Löschung einer unzulässigen Eintragung ge- richtete Verfahren, der Beschluß auf eine solche Löschung und diese selbst sind gebührenfrei. Für Zurückweisung eines Widerspruchs gegen die Löschung wird die Gebühr unter Nr. 1 a erhoben. 95. Beim Mitbelehntenregister a) für eine Eintragung, die eine einstweilige Verfügung oder die Löschung eines Mitbelehnten betrifft, hinsichtlich jedes Foliums b) für jede sonstige Eintragung auf ein Folium Z hinsichtlich jedes weiteren Foliums, falls die Eintragungen gleichzeitig zu bewirken sind und auf demselben Rechts- grunde beruhen, . 96. Eine Eintragung in das Dissidentenregister, als Gesammtgebühr Anmerkung. Löschungen im Dissidentenregister sind kostenfrei. 1.% 2 . 3—10.4: 1—3#: 1—5.4 . 50 – 17. 3—30. 7. 5.4. 2.4 50 4.