— 880 — 7. Die Amtshauptmannschaften haben, nachdem sie sich von der formell vorschrifts— mäßigen Ausfüllung und Unterzeichnung überzeugt, sämmtliche Formulare ihres Bezirkes bis spätestens zum 15. Februar 1901 an das Statistische Büreau des Ministeriums des Innern einzusenden, dabei aber die Ergänzungsformulare II und III genügend aus- einander zu halten und nach der Reihenfolge der Nummern der Erhebungsbezirke zu ordnen. Jeder Rücksendung der ausgefüllten Formulare ist der mit den leeren Formularen empfangene Lieferschein wieder beizufügen und neben der Ziffer der erhaltenen die Zahl der ausgefüllt zurückfolgenden Formulare anzugeben. 8. Etwaige bei der Bearbeitung der Ermittelungsergebnisse seiten des Statistischen Büreaus wahrgenommene Mängel werden durch das letztere den betreffenden Vertrauens- männern direkt mitgetheilt werden und wollen dieselben die etwa nöthig werdenden Be- richtigungen mit thunlichster Beschleunigung vornehmen, die berichtigten Formulare aber alsbald darauf an das Statistische Büreau des Ministeriums des Innern zurücksenden. Dresden, am 6. August 1900. Ministerium des Innern. Für den Minister: Dr. Vodel. Kolbe.