— 881 — Nr. 86. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betreffend; vom 7. August 1900. Die von dem Herrn Reichskanzler erlassene Bekanntmachung über Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte vom 30. Juli dieses Jahres wird nachstehend für das Königreich Sachsen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 7. August 1900. d Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Naumann. Berlin, 3 0. Juli 1900. Auf Grund des Artikels 1II des Gesetzes, betreffend einige Aenderungen von Be- stimmungen über das Postwesen vom 20. Dezember 1899 (R.-G.-Bl. S. 715—719), wird der Geltungsbereich der Ortstaxe (§50,7 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871) auf die in dem nachstehenden Nachtragsver- zeichniß aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Podbielsky. 1900 115