— 895 — Das Statistische Büreau wird mit Rücksicht auf solchen unvorhergesehenen Bedarf, sowie auf die Nothwendigkeit, verdorbene Listen durch neue zu ersetzen, seinen ersten Sendungen sogleich einen Zuschlag beifügen. s#8. Vom 5. Dezember 1900 ab haben sich die Stadträthe und Gemeindevorstände der Wiedereinsammlung der Formulare zu unterziehen und dieselbe bis zum 10. des- selben Monats zu beendigen. Hierbei ist ihrerseits darauf zu achten, daß nicht nur die ausgegebenen Formulare, auch diejenigen, welche nur das Nichtvorhandensein von in den Bereich der Zählung fallendem Vieh bezeugen, vollständig und mit dem Namen des Hausbesitzers unterzeichnet wieder eingehen, sondern auch, soweit thunlich, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu prüfen und bei wahrgenommenen Mängeln deren Abstellung zu veranlassen. 6 9. Bis zum 17. Dezember sind die sämmtlichen Listen des Ortes, nach der Katasternummerfolge geordnet, und zwar seiten der Stadträthe, denen die Formulare direkt vom Statistischen Büreau des Ministeriums des Innern zugegangen, an dieses Büreau unmittelbar einzusenden, seiten der übrigen Stadträthe und der Gemeindevorstände aber an die Amtshauptmannschaften abzugeben. Die Amtshauptmannschaften haben, nachdem sie sich von der formell vorschrifts- mäßigen Ausfüllung und Unterzeichnung überzeugt haben, sämmtliche Listen ihres Be- zirkes, ortsweise vereinigt, und die Ortspackete nach alphabetischer Ordnung zu größeren, gehörig festverpackten Ballen zusammengeschnürt, bis zum 31. Dezember 1900 an das Statistische Büreau des Ministeriums des Innern einzusenden. Jeder Rücksendung ist der mit den leeren Formularen empfangene Lieferschein wieder beizufügen und neben der Ziffer der erhaltenen die Zahl der ausgefüllt zurückfolgenden Formulare anzugeben. 10. Etwaige, bei der Bearbeitung der Ermittelungsergebnisse seiten des Statisti- schen Büreaus wahrgenommene Mängel werden durch das letztere den betreffenden Stadt- räthen, beziehentlich Gemeindevorständen direkt mitgetheilt werden und sind durch diese schleunigst abzustellen. Dresden, den 10. September 1900. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Gläsel.