— 906 — Nr. 96. Bekanntmachung, ie Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppentheile und Militärbehörden der Armee betreffend; vom 15. September 1900. Die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppentheile und Militärbehörden der öniglich Sächsischen Armee werden vom 1. Oktober 1900 ab bis auf weiteres den mit jesem Tage in Wirksamkeit tretenden, aus der nachstehend abgedruckten Nachweisung ssichtlichen Militärgerichten unterstellt. Dresden, den 15. September 1900. Kriegs-Ministerium. v. d. Planitz. Roth. Nnachweisung, betreffend die Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, der Truppentheile und Militärbehörden. A. des AXll. (1. K. S.) Armeekorps. « Höhere Gerichtsbarkeit Niedere Gerichtsbarkeit Truppentheil ꝛc. Standort. Erster Zweiter Erster Zweiter Bemerkungen. . Instanz. Instanz. Instanz. Instanz. Gericht der . Gericht desss Gericht des Gericht der 1|Kriegsministerium DDresdenDi Xll. A.-K. . 2Generalstab. . - — 3Kommandantrr — OD " . . 4|Stab der 23. Division OD - Leib-Gren.= 23. Div. 5 Intendantur der 23. Div. 6 Stab der 45. Inf.-Brig l ! Regts. Nr. 100 I l