942 — Zu 822. □ FZormular. Dorderseite. Ursprungsort: Verwaltungsbezirk: Amtsse. Königr. Sachsen. AUrsprungszeugniß. (Viehpaß.) Name Viehbesitzers und Wohnort des Viehführers Zahl) und Beschreibung des Viehes nach Gattung, Geschlecht, Alter und Abzeichen.) Bestimmungsort: Es wird hiermit bescheinigt, daß vorstehend Thier von hier stamm .. und daß hier und in den Nachbargemeinden innerhalb der letzten 40 Tage die Rinderpest oder eine andere Seuche, hinsichtlich deren die Anzeigepflicht besteht, und welche auf die vorstehende Thiergattung übertragbar ist, nicht geherrscht hat. Dieser Viehpaß hat eine Gültigkeit von 8 Tagen. (Unterschrift.) *) Für Rindvieh, Pferde, Esel und Maulesel sind Einzelpässe auszustellen, für Schafe, Ziegen und Schweine sind Gesammtpässe zulässig.