— 37 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 4. Stück vom Jahre 1901. —.. ——— — Juhalt: Nr. 17. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung der Mylau-Lengenfelder Eisenbahn betr. S. 37. — Nr. 18. Bekanntmachung, das Verzeichniß der den Militäranwärtern im König- lich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betr. S. 38. — Nr. 19. Verordnung, eine Aenderung der Gerichtsbarkeit betr. S. 43. — Nr. 20. Bekanntmachung, Aenderungen der Postordnung betr. S. 44. — Nr. 21. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betr. S. 47. Nr. 17. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung einer normalspurigen Nebenbahn von Mylau nach Lengenfeld betreffend; vom 26. März 1901. Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der von den Ständen ertheilten Er- mächtigung wird von dem Ministerium des Innern behufs Erbauung einer normal- spurigen Nebenbahn von Mylau nach Lengenfeld nebst Anschlußgleisen andurch verordnet, was folgt: 1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu Er- bauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 371 flg.), und, soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänderungen er- litten hat, die einschlagenden späteren Vorschriften finden auch Anwendung auf den Bau der obenbezeichneten Bahn nebst Anschlußgleisen. #62. Hinsichtlich des bei der Enteignung zu beobachtenden Verfahrens ist allent- halben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind. Ausgegeben zu Dresden, den 2. Mai 1901. 8