— 47 — Nr. 21. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betreffend; vom 20. April 1901. Die von dem Herrn Reichskanzler erlassene Bekanntmachung über Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte vom 4. April 1901 wird nach stehend für das Königreich Sachsen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 52 Dresden, am 20. April 1901. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Naumann. Berlin, 4. April 1901. WBekanntmachung. Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte. Auf Grund des Artikel 1 u. des Gesetzes, betreffend einige Aenderungen von Bestimm- ungen über das Postwesen vom 20. Dezember 1899 (R.-G.-Bl. S. 715 bis 719), wird der Geltungsbereich der Ortstaxe (§ 50,7 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871) auf die in dem nachstehenden Nachtrags- Verzeichnisse aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Podbielski.