— 101 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 9. Stück vom Jahre 1901. —.....W ....... — — Inhbalt: Nr. 42. Bekanntmachung, die Erweiterung der Befugnisse des Staatsaichamtes zu Zwickau betr. S. 101. — Nr. 43. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 4. August 1900, die Handels- und Gewerbekammern betr. S. 102. — Nr. 44. Bekanntmachung eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des Albrechtsordens. S. 103. Nr. 42. Bekanntmachung, die Erweiterung der Befugnisse des Staatsaichamtes zu Zwickau betreffend: vom 16. Juli 1901. Iu . . . .. Im Anschlusse an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einrichtung für die verschiedenen Zweige der Aichungsgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 (G.= u. V.-Bl. S. 225) wird hiermit zur öffentlichen. Kenntniß gebracht, daß die Befugnisse des Staatsaichamtes zu Zwickau (Ordnungszahl 19) auf das Aichen von Gasmessern erstreckt worden sind. Dresden, den 16. Juli 1901. Ministerium des Innern. Für den Minister: Dr. Vodel. Klopfleisch. Ausgegeben zu Dresden den 10. August 1901. 20