— 132 — Muster 3 (zu § 17). Zenugniß der Prüfungskommission zu über die erste . .... ..- .O .. .« Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung seitens des Studirenden der Medizin Dem Studirenden der Medizin aus ist bei der mit ihm abgehaltenen «» ersten Wieder- zweiten Wieder- Vorprüfung holungsprüfung holungsprüfung am am am ausweislich des beigesügten Zeugnisses (oder bei zweiter Wiederholung: der beigefügten Zeugnisse) 1. in der Anatomie die Cenfu: „ 2.= Physiologie " .... - 3. * - Physik - - . . 1 4. -PChemie — - „ 5. - -Zoologie = — .... - 6--Botanik - - .... H........................ ...........·.... ,......, lsomitdieGefammtcensur..»... ,...]ertheiltworden. (FallsderStudirendeeinefernereWiederholungsprüfnngabzulegenhat,untchortfallvonU:Die Meldung zur Wiederholungsprüfung in hat frühestens nach und spätestens bis 1. zu erfolgen.) Der Vorsitzende der Prüfungskommission. (Siegel der Prüfungskommission.) (Namc.)