— 262 — 4. Ist über die Tauglichkeit oder Untauglichkeit eines Militärpflichtigen im Musterungs- termine kein sicheres Urtheil zu gewinnen, so wird der Militärpflichtige, sofern er nicht weiter zurückgestellt wird, der Ober-Ersatzkommission zur Entscheidung über etwaige versuchsweise Einstellung vorgestellt. Bei Meinungeverschiedenheit zwischen den beiden Vorsitzenden ist der Militär- pflichtige jedenfalls der Ober-Ersatzkommission vorzustellen. 5. Die seitens der Militärpflichtigen oder deren Angehörigen vorgelegten Urkunden (§ 63, 7) müssen obrigkeitlich beglaubigt sein. 6. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen. Auch darf das Vorhandensein behaupteter Epilepsie angenommen werden, wenn der Nachweis derselben in anderer glaubwürdiger Weise geführt ist. § 66. Rangirung und Loosung. 1. Zur Bestimmung der Reihenfolge, in welcher die Militärpflichtigen auszuheben sind, werden dieselben nach der Musterung und Loosung rangirt. 2. Die Militärpflichtigen werden in folgender Weise rangirt: a) Freiwillig einzustellende (§ 63, 8) einschließlich der Forstlehrlinge, b) Vorweg Einzustellende, c) Vorzumerkende, d) Militärpflichtige des laufenden Jahrganges, e) Ueberzählige früherer Jahrgänge. 3. a) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschienen und denen deshalb von den Ersatzkommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden sind (8 26, ). R. M. G. 8 33. b) Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzkommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. R. M. G. 88 30, 45 und 33. J) Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatz- behörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und