— 332 — Es dürfen jedoch nur Personen ausgewählt werden, welche für die bezeichneten Stellen völlig geeignet sowie felddienstfähig sind. Offiziere und Offizierstellvertreter können unter namentlicher Bezeichnung von dem Chef des Generalstabs der Armee oder dem Inspekteur der Verkehrstruppen für die von ihnen aufzustellenden Formationen beansprucht werden. Den Bahnverwaltungen bleibt es anheimgestellt, Anträge auf Belassung ein- zelner schwer zu ersetzender Beamten bei der anfordernden Stelle vorzulegen. Ueber den Abgang eines zu Feldeisenbahnformationen bestimmten Offiziers hat das heimathliche Generalkommando desselben Mittheilung an den Chef des General-= stabs der Armee oder zutreffenden Falles an den Inspekteur der Verkehrstruppen zu machen, welche den Ersatz bestimmen. 4. Nach stattgehabter Vertheilung reichen die Bahnverwaltungen dem Inspekteur der Verkehrstruppen namentliche Listen der von ihnen bezeichneten Mannschaften nach 21. Muster 21 ein. AsK Dieser theilt sodann den Generalkommandos mit, wie viele und welche Mann— *2*27. schaften, von welchen Bahnverwaltungen und wohin dieselben einzuberufen sind. Treten Aenderungen hinsichtlich der bestimmten Mannschaften ein, so haben die Generalkommandos im Benehmen mit den Bahnverwaltungen Ersatz sicher zu stellen. Mittheilung über solche Neubestimmungen erfolgt durch Vermittelung des General- kommandos an die Inspektion der Verkehrstruppen. In Sachsen und Württemberg erfolgt die Einreichung der Listen 2c. durch Ver- mittelung des zuständigen Kriegsministeriums. 128. Zurückstellung des dienstpflichtigen sowie des als ausgebildet dem Landsturm zweiten Aufgebots angehörigen Eisenbahnpersonals vom Waffendienste. 1. Zu demjenigen Eisenbahnpersonal, welches nach § 125,3 vom Waffendienste zurück- zustellen ist, gehören: a) Höhere Eisenbahnbeamte; b) Verwaltungs= und Expeditionspersonal; J) Fahrpersonal; d) Bahndienst= und Stationspersonal; e) Ständige Eisenbahnarbeiter. 2. Ausgenommen sind Gepäckträger, Perrondiener, Stationsnachtwächter, Mannschaften, die nur in Erdschächten arbeiten, Kanzleidiener, Schreiber.