— 377 — Muster 16. Muster 16 zu § 85. Annahmeschein. Der Freiwillige (Stand oder Gewerbe (Vor= und Familiennamen), geboren am ttten 18 zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), ist bei dem Truppen-(Marine-theile zu (zwei-, drei-, vier-, bei der Marine auch fünf= oder sechs-) jährigem Dienste angenommen und bis zu seinem Diensteintritte naciccch . .. beurlaubt worden. Inhaber gehört mit Aushändigung dieses Scheines zum Beurlaubtenstand und hat sich behufs Aufnahme in die Kontrole bei der Kontrolftelle seines Aufenthaltsorts (Hauptmeldeamt, Meldeamt oder Bezirksfeldwebel) innerhalb von 3 Tagen an- zumelden. Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthaltsveränderung der Kontrolstelle anzuzeigen, auch sich beim Verzug in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle anzumelden. Unterlassung dieser innerhalb 3 Tagen zu bewirkenden Meldungen wird bestraft. Der Gestellungsbefehl zum Diensteintritt wird dem Inhaber durch Vermittelung des Bezirkskommandos zugehen. Dem- selben ist unweigerlich Folge zu leisten. Der Kommandeur des (Truppen-[Marine-stheils). (L. S.) (Unterschrift.) Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. Anmerkung. Der Annahmeschein ist in Größe eines Viertelbogens anzulegen.