– 491 — Diese Bahn wird nur dem Güterverkehre und zwar dem Wagenladungs= und be- schränkten Stückgutverkehre dienen. Dresden, am 12. Dezember 1902. Finanz-Ministerium. Dr. Rüger. Naumann. Nr. 112. Bekanntmachung, betreffend den Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen Ausschulung der im Königreiche Preußen gelegenen Landgemeinde Zeißholz aus dem im Königreiche Sachsen gelegenen Schulbezirk Ofßling; vom 6. Dezember 1902. Die Königlich Sächsische und die Königlich Preußische Regierung haben auf Anregung der Betheiligten beschlossen, die Königlich Preußische Landgemeinde Zeißholz aus dem Schulverbande mit der Königlich Sächsischen Schulgemeinde Oßling zu entlassen. Nachdem durch die beiderseits ernannten Kommissare unter dem 26. Juni 1902 der unter O angefügte Staatsvertrag abgeschlossen und unter Genehmigung Seiner Majestät des Königs ratifizirt worden ist, auch entsprechende Ratifikationsurkunden mit der König — lich Preußischen Regierung ausgetauscht worden sind, wird dieser Staatsvertrag hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Dresden, den 6. Dezember 1902. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. v. Seydewitz. □ Wegen Ausschulung der im Königreiche Preußen, Kreis Hoyerswerda, gelegenen Landgemeinde Zeißholz aus dem Königlich Sächsischen Schulbezirke Oßling, Kotte.