–— 56 — Nr. 6. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrentenbank-, Landeskulturrentenbank= und Altersrentenbankverwaltung betreffend: vom 2. Januar 1903. Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß an Stelle des ausgeschiedenen Geheimen Regierungsrates Dr. Krische vom 1. laufenden Monats ab der Vortragende Rat im Ministerium des Innern, Geheime Regierungsrat Dr. Genthe der Landeskulturrentenbankverwaltung als Kommissar beigegeben wird. Die Verwaltung der bezeichneten drei Banken besteht daher aus dem Ministerialdirektor im Finanz-Ministerium, Geheimen Rat Dr. Schroeder, dem Vortragenden Rate im Finanz-Ministerium, Geheimen Finanzrat Haymann und dem Finanzhauptkassirer, Hofrat Petzold, und es tritt ihr für die Geschäfte der Landeskulturrentenbank der Vortragende Rat im Ministerium des Innern, Geheime Regierungsrat Dr. Genthe als Mitglied hinzu. Die Bekanntmachung vom 7. Juli 1902 G.= u. V.-Bl. S. 255) findet hierdurch ihre Erledigung. Dresden, den 2. Januar 1903. Finanz-Minifterium. Dr. Rüger. Naumann.